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   FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2003 - 4 V 768/03   

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https://dejure.org/2003,16086
FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2003 - 4 V 768/03 (https://dejure.org/2003,16086)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16.12.2003 - 4 V 768/03 (https://dejure.org/2003,16086)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - 4 V 768/03 (https://dejure.org/2003,16086)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung; Drohen der Vollstreckung auf Grund der vorangegangenen Ankündigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 4 S. 2 Nr. 2
    "Drohen der Vollstreckung" als Voraussetzung für einen AdV-Antrag beim FG ohne vorhergehende Ablehnung eines AdV-Antrags durch das FA; Umsatzsteuer gesonderter Gewinnfeststellung 1993 (Aussetzung der Vollziehung)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    "Drohen der Vollstreckung"als Voraussetzung für einen AdV-Antrag beim FG ohne vorhergehende Ablehnung eines AdV-Antrags durch das FA - Umsatzsteuer gesonderter Gewinnfeststellung 1993 (Aussetzung der Vollziehung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 743
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.11.2000 - V S 15/00

    Androhung der Vollstreckung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2003 - 4 V 768/03
    Zwar kann eine Vollstreckungsankündigung nach der maßgeblichen Sicht des Steuerpflichtigen grundsätzlich als Androhung der Vollstreckung i.S.d. § 69 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 FGO verstanden werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH- vom 22.11.2000 - V S 15/00, BFH/NV 2001, 620 ).
  • FG Düsseldorf, 15.08.2003 - 16 V 3122/03

    Aussetzung der Vollziehung; Drohen der Vollstreckung; Vollstreckungsankündigung -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 16.12.2003 - 4 V 768/03
    Dies kann aber nur gelten, wenn der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - wie im vom BFH entschiedenen Fall - im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Vollstreckungsankündigung gestellt wird und es sich nicht erkennbar um eine Routinemaßnahme handelt (vgl. Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 15.08.2003 - 16 V 3122/03 A (E), EFG 2003, 1565 m.w.N.).
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